Verkauf

Aktion, mittels der ein Unternehmen oder eine Person (Verkäufer) gegen sofortige oder spätere Bezahlung einer gewissen Summe, ein Gut abtritt (Eigentumsübertragung) oder eine Dienstleistung erbringt.

Durch den Kaufvertrag verpflichtet sich der Verkäufer, dem Käufer den Kaufgegenstand zu übergeben und ihm das Eigentum daran zu verschaffen, und der Käufer, dem Verkäufer den Kaufpreis zu bezahlen (OR, Art. 184).

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