Starthilfe

Investitionskredit, welcher Personen bis zur Vollendung des 35. Altersjahres gewährt wird und die Übernahme der Betriebsführung eines existenzfähigen, bäuerlichen Betriebes erleichtert.

Als Betriebsübernahme gelten:

  • der Erwerb eines Betriebes und des Inventars im Eigentum,
  • der Kauf des Inventars mit gleichzeitiger Pacht eines Betriebes oder
  • die Gründung einer Generationengemeinschaft mit einer Mindestvertragsdauer.

Voraussetzung ist in jedem Fall eine abgeschlossene berufliche Grundbildung mit Eidgenössischen Fähigkeitszeugnis als Landwirt/Landwirtin oder eine gleichwertige Ausbildung. Die Beurteilung der Existenzfähigkeit eines Betriebes erfolgt mit Hilfe der Standardarbeitskräfte.

Quelle: Strukturverbesserungsverordnung (SR 913.1)

Haben Sie einen Fehler gefunden? Möchten Sie eine Anmerkung machen? Hier melden.