Starthilfe
Investitionskredit, welcher Personen bis zur Vollendung des 35. Altersjahres gewährt wird und die Übernahme der Betriebsführung eines existenzfähigen, bäuerlichen Betriebes erleichtert.
Als Betriebsübernahme gelten:
- der Erwerb eines Betriebes und des Inventars im Eigentum,
- der Kauf des Inventars mit gleichzeitiger Pacht eines Betriebes oder
- die Gründung einer Generationengemeinschaft mit einer Mindestvertragsdauer.
Voraussetzung ist in jedem Fall eine abgeschlossene berufliche Grundbildung mit Eidgenössischen Fähigkeitszeugnis als Landwirt/Landwirtin oder eine gleichwertige Ausbildung. Die Beurteilung der Existenzfähigkeit eines Betriebes erfolgt mit Hilfe der Standardarbeitskräfte.
Quelle: Strukturverbesserungsverordnung (SR 913.1)