Spezialkulturen

Reben, Hopfen, Obstanlagen, Beeren, Gemüse (ausser Konservengemüse), Tabak sowie Heil- und Gewürzpflanzen.

Spezialkulturen belegen

  • Ackerfläche (Tabak, einjährige Beeren- und Gemüsekulturen sowie Gewürz- und Medizinalpflanzen)
  • Fläche für Dauerkulturen (z.B. Reben, Obstanlagen, mehrjährige Beeren- und Gemüsekulturen sowie Gewürz- und Medizinalpflanzen)
  • Fläche für Kulturen in ganzjährig geschütztem Anbau (Gewächshaus, Hochtunnel, Treibbeet).

Quelle: Landw. Begriffsverordnung (SR 910.91)

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