Spezialkulturen
Reben, Hopfen, Obstanlagen, Beeren, Gemüse (ausser Konservengemüse), Tabak sowie Heil- und Gewürzpflanzen.
Spezialkulturen belegen
- Ackerfläche (Tabak, einjährige Beeren- und Gemüsekulturen sowie Gewürz- und Medizinalpflanzen)
- Fläche für Dauerkulturen (z.B. Reben, Obstanlagen, mehrjährige Beeren- und Gemüsekulturen sowie Gewürz- und Medizinalpflanzen)
- Fläche für Kulturen in ganzjährig geschütztem Anbau (Gewächshaus, Hochtunnel, Treibbeet).
Quelle: Landw. Begriffsverordnung (SR 910.91)