Gewinnsteuer
Diejenigen Steuern von juristischen Personen (Unternehmen), deren Bemessungsgrundlage vom Gewinn einer Periode abhängt (BG über die direkte Bundessteuer, SR 642.11).
Die analoge Steuer für natürliche Personen ist die Einkommenssteuer.
Diejenigen Steuern von juristischen Personen (Unternehmen), deren Bemessungsgrundlage vom Gewinn einer Periode abhängt (BG über die direkte Bundessteuer, SR 642.11).
Die analoge Steuer für natürliche Personen ist die Einkommenssteuer.