Flächenbeiträge
Direktzahlungen gemäss Landwirtschaftsgesetz (SR 910.1) und Direktzahlungsverordnung (SR 910.13), welche als Entgelt für gemeinwirtschaftliche Leistungen flächengebunden und nutzungsunabhängig ausgerichtet werden.
Mit diesen Beiträgen werden in erster Linie die gemeinwirtschaftlichen Leistungen (Schutz und Pflege der Kulturlandschaft, Erhaltung der Funktionsfähigkeit des ländlichen Raums sowie die Sicherstellung der Nahrungsmittelproduktion und Gesunderhaltung unserer Lebensgrundlagen) abgegolten.
Der Begriff Flächenbeiträge wird im weiteren Sinne für Beiträge verwendet, welche an die Fläche gebunden sind (z.B. Hangbeiträge, Anbaubeiträge).