Verkehrswert

(Marktwert)

Auf dem Markt erzielbarer Preis.

Der Verkehrswert wird in der Regel aufgrund der im Zeitpunkt der Schätzung für vergleichbare Objekte auf dem freien Markt bezahlten Preise geschätzt. Bei Liegenschaften ist zudem vom für die betreffende Gegend geltenden Preisrahmen auszugehen.

In einzelnen Kantonen entspricht der Verkehrswert nicht dem Marktwert. Für landw. Liegenschaften ist der Verkehrswert eingeschränkt durch Art. 66 des BGBB (SR 211.412.11).

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