Massnahmen Klimaschutz und Anpassung
Die Landwirtschaft ist im Bereich Klimaschutz und Klimaanpassung zunehmend gefordert. Auf den Betrieben stellt sich dabei die Frage, wie sich Emissionen wirksam reduzieren lassen und gleichzeitig die Widerstandsfähigkeit gegenüber Klimarisiken gezielt gestärkt werden kann. Damit passende Massnahmen gefunden und umgesetzt werden können, braucht es eine gute Beratung, ein Verständnis für die betriebliche Wirkung einzelner Schritte und einen Überblick über mögliche Handlungsoptionen.
Ziel der Treibhausgas-Bilanzierung eines landwirtschaftlichen Betriebs ist es, die wichtigsten Emissionsquellen sichtbar zu machen und damit die Entscheidungsgrundlage schaffen, um Emissionen gezielt reduzieren zu können und den Betrieb effizienter zu gestalten. Dazu werden die Treibhausgas-Emissionen in CO2-Äquivalenten berechnet. Bei einer Bilanzierung werden alle Prozesse berücksichtigt, die für die Produktion von landwirtschaftlichen Erzeugnissen in einem Bereich notwendig sind (inkl. Input, jedoch ohne nachgelagerte Aktivitäten wie Verarbeitung und Transport). Basierend auf der Treibhausgasbilanzierung kann anschliessend ein Aktionsplan mit Massnahmen festgelegt werden.

(nach Institut de l‘élevage)
Im Rahmen von betriebsübergreifenden Programmen (z.B. Klimapunktesystem von IP-Suisse und BioSuisse) können Aktionspläne auch massnahmenbasiert und ohne individuelle Bilanzierung erstellt werden. Ein solcher Ansatz kann insbesondere für kleine Betriebe mit mehreren Betriebszweigen die rasche Umsetzung gut etablierter Standardmassnahmen ermöglichen. Für spezialisierte Betriebe (z.B. im Bereich Milch-/Fleischproduktion) und für die Umsetzung von komplexeren Massnahmen macht es jedoch in der Regel Sinn, eine Bilanzierung vorzunehmen, um betriebsindividuell die grössten Hebel zu erkennen und die Auswirkungen von Massnahmen simulieren zu können.
Eine betriebsindividuelle THG-Bilanzierung kann zudem ebenfalls nötig sein, wenn Betriebe ihre effektiven Emissionen direkt rapportieren müssen (z.B. an Abnehmer ihrer Produkte).
Folgende Tools und Programme zur THG-Bilanzierung bzw. zur massnahmenbasierten Festlegung von Aktionsplänen werden heute in der Schweiz verwendet :
- World Climate Farm Tool (Bio Inspecta)
- BOM Klimarechner (Weiterentwicklung KLIR)
- Punktesystem IP Suisse/BioSuisse (Massnahmenbasierter Ansatz)
- AgriClimateChangeTool (ACCT)
Wichtig: Wie hoch die berechneten THG Emissionen eines Betriebs genau sind, hängt auch vom verwendeten Bilanzierungstool/Ansatz, dessen genauen Systemgrenzen, Datengrundlagen und der jeweiligen Berechnungsmethodik ab. Ein Grund dafür ist, dass landwirtschaftliche Produktionssysteme stark von natürlichen Prozessen geprägt sind – sowohl im Boden als auch im Tier. Diese komplexen Wechselwirkungen bringen zwangsläufig Unsicherheiten und Varianzen in jede Wirkungsberechnung und es müssen viele Annahmen getroffen werden. Deshalb sind auch Vergleiche zwischen Betrieben und Bilanzierungstools kaum sinnvoll: Ein Betrieb kann mit Tool A höhere oder tiefere Emissionen ausweisen als mit Tool B – selbst wenn sich am Betrieb nichts geändert hat. Eine Analyse des Ausgangszustands und des individuellen Reduktionspotenzials durch umgesetzte Massnahmen ist grundsätzlich sinnvoller als ein Vergleich zwischen verschiedenen Berechnungen/Tools und Betrieben. Entscheidend ist schlussendlich vor Allem die konsequente Umsetzung der Massnahmen; denn nur umgesetzte Massnahmen bringen echte Wirkung und stärken die Produktionsgrundlagen, auf denen die Landwirtschaft langfristig aufbaut.
Wie wirksam eine Klimaschutz-Massnahme auf einem Betrieb konkret ist, hängt von vielen Faktoren ab. So haben beispielsweise verschiedene Produktionssysteme unterschiedliche Hauptquellen von Treibhausgasen – und damit auch jeweils andere Hebel, um diese effektiv zu reduzieren. Dadurch fällt die prozentuale Wirkung einer Massnahme je nach Betriebstyp unterschiedlich aus: Was in einem System stark ins Gewicht fällt, kann in einem anderen nur wenig Wirkung zeigen.
Die folgenden Abbildungen veranschaulichen dies anhand eines exemplarischen Ackerbau- und eines Milchviehbetriebs:


In Ackerbaubetrieben stammen die meisten Emissionen typischerweise aus Lachgasemissionen (aus Prozessen im Boden) infolge der Stickstoffdüngung, während bei Milchviehbetrieben die Emissionen aus der enterischen Methanbildung in Wiederkäuern dominiert. Für reine Ackerbaubetriebe bieten entsprechend insbesondere düngungsbezogene Massnahmen ein grosses prozentuales Reduktionspotenzial. Betriebe mit Rindviehhaltung hingegen können die grössten Effekte meist in der Tierhaltung erzielen, indem sie durch geeignete Massnahmen den Methanausstoss ihrer Herde reduzieren.
1. Einstiegs- und Kontaktphase
Am Anfang einer Klimaberatung steht ein Gespräch mit dem Landwirten / der Landwirtin. Dabei werden die Beweggründe für die Teilnahme an der Klimaberatung festgehalten – etwa eigene Initiative, ein Programm oder externe Vorgaben. Zudem werden persönliche Motivation und Erwartungen des Betriebs kurz erfragt. Dies schafft Orientierung und eine vertrauensvolle Gesprächsbasis.
2. Auftragsklärung und Zielformulierung
Anschliessend erfolgt eine gemeinsame Klärung des Beratungsauftrags und der Ziele. Es wird besprochen, welche Entwicklungen für den Betrieb angestrebt werden (auch neben Klimazielen). Weiter kann besprochen werden, ob der Schwerpunkt auf Klimaschutz, Klimaanpassung oder beidem liegen soll.
3. Situationsanalyse, IST-Zustand
Eine Treibhausgasbilanzierung oder eine Bestandesaufnahme des Betriebs zeigt die wesentlichen Emissionsquellen und hilft, die grössten Reduktionspotenziale zu identifizieren. Ergänzend können betriebliche Klimarisiken analysiert werden und gemeinsam bewertet werden.
4. Aktionsplan
Auf Basis der Bilanzierung/Bestandesaufnahme und der Zielformulierung werden mögliche Massnahmen für Klimaschutz und Klimaanpassung erarbeitet und bezüglich ihrer Machbarkeit und Wirkung bewertet. Dabei soll auch berücksichtigt werden, welche Massnahmen für den Landwirt oder die Landwirtin besonders interessant sind (Interesse/Eigenmotivation). Die meisten Programme und Bilanzierungstools liefern bereits eine Auswahl an möglichen Massnahmen und bieten damit eine gute Grundlage für die Festlegung des Aktionsplans.
5. Umsetzungsphase
Die Umsetzung der definierten Massnahmen liegt beim Landwirt oder der Landwirtin. Die Umsetzung der Massnahmen sollte aktiv begleitet werden, um früh auf mögliche Fragen oder Herausforderungen eingehen zu können und bei Bedarf Anpassungen am Aktionsplan vorzunehmen. Für spezifische Fragen zur Umsetzung können weitere Fachpersonen beigezogen werden (zB. Rationsberechnungen, Düngebilanz).
6. Auswertung und Abschluss
Nach der Umsetzung wird die Wirksamkeit der Massnahmen mit einer erneuten Bilanzierung des Betriebs bewertet. Weitere Fragen helfen, diesen Prozess gesamtheitlich zu bewerten: Wie zufrieden ist der Landwirt oder die Landwirtin mit der Massnahme? Sind eventuell Anpassungen erforderlich und welche zusätzlichen positiven Effekte (Co-Benefits) sind durch die Umsetzung der Klimamassnahmen eventuell auf dem Betrieb entstanden? Ist der Landwirt/die Landwirtin an weiteren Massnahmen interessiert?
Die Massnahmensammlung Klimaschutz und -anpassung bietet Zugang zu Wissen über wirksame Massnahmen sowohl zur Reduktion von Treibhausgasen als auch zur Anpassung der landwirtschaftlichen Produktion an die Folgen des Klimawandels. Für jede Handlungsoption werden Informationen zur Wirkung bereitgestellt, Umsetzungsschritte erläutern und Hinweise auf weiterführende Informationen gegeben.
Zur besseren Orientierung sind die Massnahmen in Kategorien wie zum Beispiel „Ackerbau“ oder „Milchproduktion“ eingeteilt. Viele davon sind in anderem Kontext bereits bekannt und erprobt, werden hier jedoch aus einer klimaspezifischen Perspektive dargestellt. Die Sammlung ist nicht abschliessend und wird laufend ergänzt; noch nicht verfügbare Massnahmen sind grau hinterlegt.
Weiterführende Informationen
→ AGRIDEA Merkblatt Massnahmen zur Reduzierung von Treibhausgasen in Rinderbetrieben