Ökobeiträge

Direktzahlungen zur Förderung und Ausdehnung besonders naturnaher und umweltfreundlicher Produktionsformen (Landwirtschaftsgesetz, SR 910.1).

Als Ökobeiträge gelten Beiträge für:

  • den ökologischen Ausgleich
    •  Extensiv und wenig intensiv genutzte Wiesen, Streueflächen, Hecken, Feld- und Ufergehölze
    • Buntbrachen, Rotationsbrachen, Ackerschonstreifen
    • Hochstamm-Feldobstbäume
  • die extensive Produktion von Getreide und Raps
  • den biologischen Landbau
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