Ökobeiträge
Direktzahlungen zur Förderung und Ausdehnung besonders naturnaher und umweltfreundlicher Produktionsformen (Landwirtschaftsgesetz, SR 910.1).
Als Ökobeiträge gelten Beiträge für:
- den ökologischen Ausgleich
- Extensiv und wenig intensiv genutzte Wiesen, Streueflächen, Hecken, Feld- und Ufergehölze
- Buntbrachen, Rotationsbrachen, Ackerschonstreifen
- Hochstamm-Feldobstbäume
- die extensive Produktion von Getreide und Raps
- den biologischen Landbau