Gesetzliche Grundlage für die Zentrale Auswertung von Buchhaltungsdaten bilden das Landwirtschaftsgesetz (SR 910.1), die Nachhaltigkeitsverordnung (SR 919.118) sowie das Bundesstatistikgesetz (SR 431.01) und die Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes (SR 431.012.1).
Die Zusammenarbeit zwischen den an der Zentralen Auswertung beteiligten Partnern (rund 4000 Bauernfamilien, 30 Buch- und Treuhandstellen, Beratungszentralen, Bundesämter, Schweiz. Bauernverband) ist mit privatrechtlichen Verträgen geregelt.
Der Auswahlplan bildet die Grundlage für die Repräsentativität der Ergebnisse. Er hält fest, von welchen Betriebsgruppen wie viele Betriebe für die Zentrale Auswertung benötigt werden. Seit 2015 werden zwei verschiedene Stichproben verwendet: Stichprobe Betriebsführung und Stichprobe Einkommenssituation.
Zur Beurteilung der wirtschaftlichen Situation der Landwirtschaft wird neben den Buchhaltungsergebnissen der Zentrale Auswertung von Buchhaltungsdaten (einzelbetriebliche Einkommensmessung) insbesondere auch die Landwirtschaftliche Gesamtrechnung (sektorale Einkommensmessung) herangezogen.
Erhebungsorgan im Sinne der obgenannten Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen ist Agroscope.