Multifunktionalität

Ortsgebundener Beitrag der Landwirtschaft zur Versorgungssicherheit, zur Pflege der Kulturlandschaft, zur Erhaltung der natürlichen Produktionsgrundlagen und Artenvielfalt sowie zur wirtschaftlichen und sozialen Lebensfähigkeit ländlicher Gebiete und zu anderen gesellschaftlich erwünschten Leistungen.

Nach Art. 104 der Bundesverfassung (SR 101) sorgt der Bund dafür, dass die Landwirtschaft durch eine nachhaltige und auf den Markt ausgerichtete Produktion einen wesentlichen Beitrag leistet zur:

  • a. sicheren Versorgung der Bevölkerung
  • b. Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und zur Pflege der Kulturlandschaft
  • c. dezentralen Besiedlung des Landes.

Der Bund kann ergänzend zur zumutbaren Selbsthilfe der Landwirtschaft Massnahmen treffen. Eine multifunktionale Landwirtschaft trägt zu einer nachhaltigen Entwicklung bei.

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