Liquidationsgewinnsteuer

(Kapitalgewinnsteuer)

Steuer auf Liquidationsgewinn, welcher bei der Veräusserung oder bei der Überführung von Geschäftsvermögen ins Privatvermögen entsteht.

Die Steuer wird sowohl von natürlichen als auch von juristischen Personen erhoben. Geltungsbereich und Höhe sind im BG über die direkte Bundessteuer (SR 642.11) zu finden.

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