Grundstückgewinnsteuer

Steuer auf Gewinnen von natürlichen und juristischen Personen beim Verkauf von Grundstücken.

Der Grundstückgewinn errechnet sich aus Verkaufspreis (Erlös) minus Gestehungskosten.

Diese Steuer ist nur in Steuergesetzen von Kantonen und Gemeinden zu finden. Der Bund besteuert solche Gewinne nicht.

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