Fruchtfolgefläche

Ackerfähiges Kulturland, vorab offene Ackerfläche  und Kunstwiesen in Rotation, sowie die ackerfähigen Naturwiesen.

Die Fruchtfolgeflächen werden mit Massnahmen der Raumplanung gesichert und mit Blick auf die klimatischen Verhältnisse, die Beschaffenheit des Bodens und die Geländeform bestimmt. Ein Mindestumfang an Fruchtfolgeflächen wird benötigt, damit in Zeiten gestörter Zufuhr die ausreichende Versorgungsbasis des Landes im Sinne der Ernährungsplanung gewährleistet werden kann. Quelle: Verordnung über die Raumplanung (SR 700.1)

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