Mehrwertsteuer

Nettoumsatzsteuer mit Vorsteuerabzug, bei der die jeweilige Wertschöpfung der einzelnen Produktions- oder Verteilerstufe steuerlich erfasst wird.

Der Bund erhebt eine allgemeine Verbrauchssteuer (Mehrwertsteuer). Die Steuer bezweckt die Besteuerung des nicht unternehmerischen Endverbrauchs im Inland.

Wer in der Schweiz ein Unternehmen (Art. 10, Abs. 1, MWStG) betreibt, unabhängig von Rechtsform, Zweck und Gewinnabsicht, wird ab einem Umsatz von CHF 100'000.- steuerpflichtig, sofern er nicht von der Steuerflicht befreit ist (Art. 10, Abs. 2, MWStG).

Die Schweiz kennt folgende Abrechnungsmethoden:

  • effektiv;
  • Saldosteuersatz;
  • Pauschalsteuersatz.

Die Landwirtschaft ist mit dem Verkauf der im eigenen Betrieb gewonnenen Erzeugnissen (Urproduktion) von der Mehrwertsteuer grundsätzlich ausgenommen (Art. 21, Abs. 2, MWStG). Bei von der Mehrwertsteuer ausgenommenen Produkten besteht die Möglichkeit der Optierung (MWStG Art. 22). Es besteht die Möglichkeit den Betrieb freiwillig der Mehrwertsteuer zu unterstellen und damit, bei der effektiven Abrechnungsmethode, vom Vorsteuerabzug zu Profitieren.

Mehrwertsteuerverordnung
Mehrwertsteuerinfo und Mehrwertsteuerbrancheninfo

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