Gemeinschaftsweidebetrieb

Landwirtschaftliches Unternehmen, das der gemeinschaftlichen Weidehaltung von Tieren dient, Gemeinschaftsweiden aufweist, über Gebäude oder Einrichtungen für die Weidehaltung verfügt und von einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft oder Allmendkorporation bewirtschaftet wird.

Quelle: Landw. Begriffsverordnung (SR 910.91)

Haben Sie einen Fehler gefunden? Möchten Sie eine Anmerkung machen? Hier melden.