Knospe Bio Suisse
Grundlagen
Die Knospe ist das Label von Bio Suisse, dem Verband der biologisch produzierenden Bäuerinnen und Bauern in der Schweiz. Das Label kann von zertifizierten Produzent/innen, Verarbeitungs- und Handelsbetrieben genutzt werden, sofern die Richtlinien von Bio Suisse eingehalten werden. Diese Richtlinien liegen in vielen Bereichen über den Mindestanforderungen, die in der Schweizer Bio-Verordnung für den biologischen Landbau vorgeschrieben sind.
Informationen zur Labelnutzung
Sömmerung auf Knospe-Alpen
Tiere von Bio-Betrieben müssen grundsätzlich auf Bio-Alpen gesömmert werden. Um traditionelle Alpstrukturen zu bewahren, dürfen Tiere mit dem Bio-Status jedoch auch auf konventionellen Alpen sömmern, wenn sich diese bezüglich Düngung und Herbizideinsatz an die Artikel 26 bis 34 aus der Direktzahlungsverordnung halten.
Tiere aus konventionellen Betrieben dürfen auf Bio-Alpen gesömmert werden, behalten jedoch den konventionellen Status.
Auf Milch- und Sennalpen mit dem Knospe-Label müssen sämtliche zum Betrieb gehörende milchproduzierende Tiere den Bio-Status aufweisen, damit die Milchprodukte mit der Knospe ausgezeichnet werden dürfen. Ausnahmen können von der Bio Suisse Markenkommission Anbau bewilligt werden, sämtliche Produkte müssen aber auf jeder Stufe getrennt werden. Für Fütterung und medizinische Behandlung gelten die Bio Suisse-Richtlinien.
Auch Alpschweine, welche auf einem Knospe-Sömmerungsbetrieb gesömmert werden, müssen biologischer Herkunft sein.
Bio-Alpkäse muss mit einer Kaseinmarke versehen sein, auf welcher die Knospe gemäss Weisung der Bio Suisse zu sehen ist.
Sömmerung von Knospe-Tieren auf konventioneller Alp
Werden Knospe-Tiere auf konventionellen Alpen gesömmert, dürfen ihre Erzeugnisse (z. B. Alpkäse) nicht als Knospe-Produkte verkauft werden. Die Tiere selber behalten jedoch den Bio-Status. Sobald sie also auf den Bio-Betrieb zurückkehren, ist die KnospeVermarktung wieder möglich.
Eine Ausnahme bilden Alpschweine: Diese dürfen nach der Sömmerung auf einer konventionellen Alp nicht als Knospe-Schweine verkauft werden. Die Rücknahme von Schweinen von einem konventionellen Sömmerungsbetrieb auf den Knospe-Heimbetrieb ist also möglich, sie müssen aber konventionell vermarktet werden. Die vom Bio-Betrieb gelieferten Jager für die Sömmerung auf konventionellen Alpen können aus konventioneller Zucht stammen.
Kontrolle
Private Sömmerungsbetriebe (in Besitz oder Pacht) werden zum Landwirtschaftsbetrieb der Bewirtschaftenden gerechnet und mit diesem kontrolliert (gleiche Anforderungen). Sömmerungsbetriebe von Genossenschaften oder Korporationen werden jährlich kontrolliert.
Umstellung
Es gilt eine Umstellzeit von 2 Jahren.