Geschützte Ursprungsbezeichnung (GUB/AOP)

Die Bezeichnungen von land- und waldwirtschaftlichen Erzeugnissen, deren Qualität und Haupteigenschaften durch ihre geografische Herkunft bestimmt werden, können unter bestimmten Voraussetzungen unter Schutz gestellt werden – entweder als geschützte Ursprungsbezeichnung (GUB/AOP) oder als geschützte geografische Angabe (GGA/IGP).

GUB/GGA-Verordnung

Zweck dieses Schutzes ist, die Konsumenten und Konsumentinnen vor Täuschung zu bewahren und den unlauteren Wettbewerb in der Verwendung dieser Begriffe zu verhindern.

Mit der Unterschutzstellung der Bezeichnungen wird sichergestellt, dass diese nur für Produkte verwendet werden, welche gemäss einem detaillierten Pflichtenheft und in einem entsprechend definierten geografischen Gebiet erzeugt, verarbeitet und/oder veredelt wurden.

Die geschützten Bezeichnungen sind im Register der Ursprungsbezeichnungen und geographischen Angaben eingetragen. Das Register wird vom Bundesamt für Landwirtschaft geführt.

Von den alpwirtschaftlichen Erzeugnissen stehen neun Alpkäse unter AOP-Schutz. Vom IGP-Schutz sind zurzeit keine Alpprodukte betroffen.

Die Schweizerische Vereinigung der AOP-IGP stellt eine Vielfalt an Informationen zu AOP und IGP zur Verfügung und vertritt die Interessen von AOP-IGP und der Sortenorganisationen.

L’Etivaz AOP

Kurzbeschrieb: Hartkäse aus Rohmilch mit mindestens 135 Tagen Reifung

Region: Alpbetriebe in bestimmten Waadtländer Gemeinden

➔ Ausführliche Informationen gibt es auf der Homepage der Branchenorganisation, im Eintrag bei AOP-IGP oder im Pflichtenheft.

Berner Alp- und Hobelkäse AOP

Kurzbeschrieb:

  • Berner Alpkäse AOP: Vollfetter Hartkäse aus Rohmilch mit mindestens 4 ½ Monaten Reifung
  • Berner Hobelkäse AOP: Vollfetter, hobelfähiger Extrahartkäse, resultierend aus mindestens 18 Monaten Reifung ausgewählter Berner Alpkäse

Region: Berner Oberland und bestimmte angrenzende Alpen in den Kantonen Waadt und Freiburg

➔ Ausführliche Informationen gibt es bei der Sortenorganisation CasAlp, bei Agroscope, im Eintrag bei AOP-IGP oder im Pflichtenheft.

Tessiner Alpkäse AOP

Kurzbeschrieb: Halbharter fetter Käse aus roher Kuhmilch oder Kuh- und bis zu 30% Ziegenmilch, Reifung mindestens 60 Tage

Region: Kanton Tessin

➔ Ausführliche Informationen gibt es beim Tessiner Alpwirtschaftsverein, im Eintrag bei AOP-IGP oder im Pflichtenheft.

Le Gruyère d’Alpage AOP

Kurzbeschrieb: Hartkäse aus Rohmilch mit mindestens 5 Monaten Reifung

Region: Kantone Freiburg, Waadt, Neuenburg, Jura sowie bestimmte Gemeinden im Kanton Bern

➔ Ausführliche Informationen gibt es bei der Sortenorganisation Gruyère, im Eintrag bei AOP-IGP oder im Pflichtenheft.

Vacherin Fribourgeois d’Alpage AOP

Kurzbeschrieb: Halbhartkäse aus Rohmilch mit mindestens 9 Wochen Reifung

Region: Kanton Freiburg und angrenzende Berner Gemeinde

➔ Ausführliche Informationen gibt es bei der Branchenorganisation des Vacherin Fribourgeois, im Eintrag bei AOP-IGP oder im Pflichtenheft.

Alpsbrinz AOP

Kurzbeschrieb: Vollfetter Extrahartkäse mit mindestens 18 Monaten Reifung

Region: Kantone Luzern, Schwyz, Ob- und Nidwalden und Zug

➔ Ausführliche Informationen gibt es bei der Sbrinz Käse GmbH, im Eintrag bei AOP-iGP oder im Pflichtenheft.

Bloder- und Sauerkäse AOP

Kurzbeschrieb:

  • Bloderkäse AOP: Frischkäse aus Magermilch mit höchstens 21 Tagen Reifung
  • Sauerkäse AOP: Gereifter Weichkäse aus Magermilch mit mindestens 2 Monaten Reifung

Region: Bestimmte Gemeinden im Kanton St. Gallen und das Fürstentum Lichtenstein

➔ Ausführliche Informationen gibt es beim Verein Bloderkäse / Sauerkäse, im Eintrag bei AOP-IGP oder im Pflichtenheft.

Walliser Raclette AOP

Kurzbeschrieb: Vollfetter Halbhartkäse aus Rohmilch mit mindestens 2 (Walliser Raclette Schnittkäse), 3 (Walliser Raclette) oder 12 (Walliser Raclette Hobelkäse) Monaten Reifung

Region: Kanton Wallis

➔ Ausführliche Informationen gibt es bei der Sortenorganisation Raclette du Valais AOP, dem Eintrag bei AOP-IGP oder im Pflichtenheft.

Glarner Alpkäse AOP

Kurzbeschrieb: Vollfetter Halbhartkäse aus Rohmilch mit mindestens 60 Tagen Reifung

Region: Kanton Glarus

➔ Ausführliche Informationen gibt es bei der Glarona Käsegenossenschaft, dem Eintrag bei AOP-IGP oder im Pflichtenheft.

Um eine geschützte Ursprungsbezeichnung zu verwenden, müssen die Bestimmungen des jeweiligen Pflichtenhefts eingehalten werden. Die darin vorgeschriebenen Produktions-, Verarbeitungs- und Veredelungsrichtlinien werden von einer neutralen und unabhängigen Zertifizierungsstelle kontrolliert. In Verarbeitungs- und Veredelungsbetrieben findet die Kontrolle mindestens alle zwei Jahre statt, in den Sömmerungsbetrieben mindestens alle vier Jahre.

Interessierte Produzenten und Produzentinnen, welche neu eine geschützte Ursprungsbezeichnung verwenden wollen, melden sich am besten bei der entsprechenden Branchenorganisation oder bei der im Pflichtenheft angegebenen Zertifizierungsstelle.

Weitere Informationen bezüglich Kontrolle und Zertifizierung:

Kontrolle und Zertifizierung bei der Schweizerischen Vereinigung der AOP-IGP

Verordnung über die Kontrolle der GUB und GGA

Die Schweizerische Vereinigung der AOP-IGP schreibt bezüglich des Eintragungsverfahrens:

Die Erlangung einer AOP oder IGP ist ein langwieriger Prozess, welche einen starken gemeinschaftlichen Willen und viel Geduld erfordert.

Um eine neue AOP oder IGP einzutragen, muss ein entsprechendes Gesuch beim Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) eingereicht werden.

Das Eintragungsverfahren wird im 2. Abschnitt der GUB-/GGA-Verordnung beschrieben. 

Genauere Angaben und Unterlagen zur Gesuchseinreichung und zum Eintragungsverfahren:

Leitfaden Gesuchseinreichung des BLWs

Ursprungsbezeichnungen und geographische Angaben beim BLW