Geschützte Ursprungsbezeichnung (GUB/AOP)
Die Bezeichnungen von land- und waldwirtschaftlichen Erzeugnissen, deren Qualität und Haupteigenschaften durch ihre geografische Herkunft bestimmt werden, können unter bestimmten Voraussetzungen unter Schutz gestellt werden – entweder als geschützte Ursprungsbezeichnung (GUB/AOP) oder als geschützte geografische Angabe (GGA/IGP).
Zweck dieses Schutzes ist, die Konsumenten und Konsumentinnen vor Täuschung zu bewahren und den unlauteren Wettbewerb in der Verwendung dieser Begriffe zu verhindern.
Mit der Unterschutzstellung der Bezeichnungen wird sichergestellt, dass diese nur für Produkte verwendet werden, welche gemäss einem detaillierten Pflichtenheft und in einem entsprechend definierten geografischen Gebiet erzeugt, verarbeitet und/oder veredelt wurden.
Die geschützten Bezeichnungen sind im Register der Ursprungsbezeichnungen und geographischen Angaben eingetragen. Das Register wird vom Bundesamt für Landwirtschaft geführt.
Von den alpwirtschaftlichen Erzeugnissen stehen neun Alpkäse unter AOP-Schutz. Vom IGP-Schutz sind zurzeit keine Alpprodukte betroffen.
Die Schweizerische Vereinigung der AOP-IGP stellt eine Vielfalt an Informationen zu AOP und IGP zur Verfügung und vertritt die Interessen von AOP-IGP und der Sortenorganisationen.
Um eine geschützte Ursprungsbezeichnung zu verwenden, müssen die Bestimmungen des jeweiligen Pflichtenhefts eingehalten werden. Die darin vorgeschriebenen Produktions-, Verarbeitungs- und Veredelungsrichtlinien werden von einer neutralen und unabhängigen Zertifizierungsstelle kontrolliert. In Verarbeitungs- und Veredelungsbetrieben findet die Kontrolle mindestens alle zwei Jahre statt, in den Sömmerungsbetrieben mindestens alle vier Jahre.
Interessierte Produzenten und Produzentinnen, welche neu eine geschützte Ursprungsbezeichnung verwenden wollen, melden sich am besten bei der entsprechenden Branchenorganisation oder bei der im Pflichtenheft angegebenen Zertifizierungsstelle.
Weitere Informationen bezüglich Kontrolle und Zertifizierung:
➔ Kontrolle und Zertifizierung bei der Schweizerischen Vereinigung der AOP-IGP
Die Schweizerische Vereinigung der AOP-IGP schreibt bezüglich des Eintragungsverfahrens:
Die Erlangung einer AOP oder IGP ist ein langwieriger Prozess, welche einen starken gemeinschaftlichen Willen und viel Geduld erfordert.
Um eine neue AOP oder IGP einzutragen, muss ein entsprechendes Gesuch beim Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) eingereicht werden.
Das Eintragungsverfahren wird im 2. Abschnitt der GUB-/GGA-Verordnung beschrieben.
Genauere Angaben und Unterlagen zur Gesuchseinreichung und zum Eintragungsverfahren:
➔ Leitfaden Gesuchseinreichung des BLWs