Alpprodukt
Grundlagen
Die Bezeichnung „Alp“ ist in der Schweiz für landwirtschaftliche Erzeugnisse und daraus hergestellte Lebensmittel geschützt. Damit ein Produkt mit der Bezeichnung „Alp“ gekennzeichnet werden darf, muss dessen Produktion und Verarbeitung im Sömmerungsgebiet stattfinden.
➔ Berg- und Alpverordnung (BAIV)
Informationen zur Labelnutzung
Sömmerungsbetriebe können die Bezeichnung „Alp“ ohne Zertifizierung verwenden, wenn die von ihnen produzierten Erzeugnisse direkt an die Konsumentinnen und Konsumenten abgegeben werden. In allen anderen Fällen ist eine Zertifizierung obligatorisch.
Weitere Informationen zur Kontrolle und Zertifizierung von Alpprodukten und Antworten auf einige häufige Fragen gibt es bei der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für Berggebiete (SAB).
Das Label für Schweizer Alpprodukte kann auf der Webseite des Bundesamts für Landwirtschaft oder bei der SAB heruntergeladen werden.
➔ Richtlinien zur Anwendung der offiziellen Zeichen für Schweizer Berg- und Alpprodukte