Erlebnisse und Dienstleistungen

Agrotourismus auf der Alp hat viele Facetten. Hier einige Beispiele von Angeboten aus der Schweiz: 

  • Bewirtung: Alpbeiz, Buvette, spezielle Angebote wie Alpbrunch, Älplerzmorge oder Degustationen
Alpage de Loveignoz (VS) – Buvette auf der Alp (auf Französisch)
  • Übernachtung: in der Alphütte, in der Jurte, im Zelt oder im Tipi, Schlafen im Stroh oder im Heu
  • Erlebnisse: Schaukäsen, selber Käsen oder Melken, Esel- oder Ziegentrekking, Vollmondwanderung, Kuhleasing, Wanderungen von Alp zu Alp
  • Wellness: Baden im Holzzuber, Molke- oder Kräuterbäder, Sauna, Massage auf der Alp
  • Veranstaltungen: Theater auf der Alp, Musik im Stall, Themenabende
  • Vermietung von Alphütten oder –räumlichkeiten

Weitere Beispiele von Agrotourismus-Dienstleistungen auf der Alp gibt es in der AlpFUTUR-Sammlung von Beispielen von Alpprodukten und Alpdienstleistungen.

Informationen im Bereich Agrotourismus gibt es zum Beispiel an folgenden Stellen:

Einige Alpbetriebe bieten Dienstleistungen im pädagogischen oder gesundheitlichen Bereich an, beispielsweise:

Sozialtherapeutische Dienstleistungen wie Betreuung oder Outplacement sind auf der Alp bisher wenig verbreitet. Interessierte Personen können sich zum Beispiel bei Carefarming Schweiz melden.

Bewirtungs- und Übernachtungsangebote müssen von der zuständigen kantonalen Behörde bewilligt werden. Die Art der Bewilligung und die gestellten Anforderungen variieren je nach Kanton. Auch für den Verkauf von Spirituosen wird je nach Kanton ein kantonales Patent oder eine Lizenz verlangt.

Informationen spezifisch zur Eröffnung von Besenbeizen und Bewilligungen in der Gastronomie gibt es zum Beispiel bei der Schweizer Gastronomiefernschule:

Je nach agrotouristischem Angebot müssen Vorkehrungen zum Brandschutz getroffen werden. Die Gebäudeversicherung Bern hat ein Brandschutzmerkblatt zu Tourismus in der Landwirtschaft verfasst (Stand Januar 2017). Auskunft bezüglich Brandschutzmassnahmen geben auch die kantonale Feuerpolizei oder die Brandschutzverständigen der Gemeinde.

Eine Übersicht der gesetzlichen Bestimmungen gibt es ausserdem im Merkblatt von Agrotourismus Schweiz „Gesetzliche Bestimmungen für Neu-Einsteiger“.

Ab einem Umsatz von Fr. 100’000.- sind agrotouristische Gästebewirtung, Übernachtungsangebote und Veranstaltungen mehrwertsteuerpflichtig.