Kantonsebene

Auf Kantons- und Gemeindeebene gibt es Verordnungen oder Vorschriften, die von den zuständigen kantonalen oder kommunalen Behörden erlassen werden. Alle Kantone erlassen jedoch jedes Jahr die kantonalen Alpfahrtsvorschriften.

Kantonale Alpfahrtsvorschriften

Alle Kantone mit Sömmerung erlassen jedes Jahr kantonale Alpfahrtsvorschriften, auch Allgemeinverfügung für die Sömmerung genannt.

Ziel dieser Vorschriften ist, Krankheiten und Seuchen auf den Alpen zu verhindern. Die Alpfahrtsvorschriften, welche jedes Jahr vom kantonalen Veterinäramt erlassen werden, beinhalten Bestimmungen zur Tiergesundheit. So dürfen z.B. nur schalmtestnegative Tiere, Tiere mit gesunden Klauen, ohne Augenentzündungen und moderhinkesanierte Schafe gesömmert werden. Aborte müssen den Tierärzt:innen gemeldet werden. In manchen Regionen sind gewisse Schutzimpfungen notwendig. Im Weiteren werden in den Alpfahrtsvorschriften die Lebensmittelsicherheit von Alpprodukten wie Milch und Fleisch, Umgang mit Tierarzneien und die Entsorgung von Tierkadavern geregelt.

Die kantonalen Alpfahrtsvorschriften können über das Amtsblatt, die Tierärzt/innen, die Gemeinde oder beim kantonalen Landwirtschaftsamt oder Veterinärdienst bezogen werden.