Veterinärwesen (BLV)

Übersicht zu den Verordnungen, Hilfsmittel und Vollzugsgrundlagen des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), die für die Alpwirtschaft eine Rolle spielen.

Die TSchV regelt den Umgang, die Haltung und die Nutzung von Wirbeltieren sowie Eingriffe an ihnen (z.B. Mindestanforderungen, Fütterung, Raumklima, Schutz vor Witterung etc.).

Die Verordnung des BLV über die Haltung von Nutztieren und Haustieren regelt Anforderungen an Einrichtungen, Pflegemassnahmen, Umgang mit und Dokumentationsvorgaben bei der Haltung von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Lamas und Alpakas, Equiden, Kaninchen und Haushühnern.

Hilfsmittel und Vollzugsgrundlagen

Die TSV bezeichnet die hochansteckenden, auszurottenden, zu bekämpfenden und zu überwachenden Seuchen und legt die Bekämpfungsmassnahmen von Tierseuchen sowie deren Organisation fest. Sie regelt zudem die Registrierung und Kennzeichnung von Verkehr mit Klauentieren, Equiden, Hunden, etc. (z.B. Begleitdokument für Klauentiere).

Hilfsmittel und Vollzugsgrundlagen

Die TDV regelt die Meldepflichten im Zusammenhang mit dem Tierverkehr, das Bearbeiten von Daten in einer zentralen Tierverkehrsdatenbank (Datenbank) und den Betrieb dieser Datenbank.

Hilfsmittel und Vollzugsgrundlagen

Die TAMV regelt die Anforderungen an die Verschreibung, die Abgabe und die Anwendung von Tierarzneimitteln, die Voraussetzungen für die Herstellung von Fütterungsarzneimitteln für den eigenen Tierbestand, die besonderen Sorgfaltspflichten für Nutztierhalter/innen, die Anwendung von nicht zugelassenen Arzneimitteln sowie die Anforderungen an die Aufzeichnungs- und Buchführungspflicht (z.B. Behandlungsjournal, Inventarliste).

Hilfsmittel und Vollzugsgrundlagen

Übersicht der obligatorischen Aufzeichnungspflichten für Sömmerungsbetriebe