Branchenleitlinie SAV
Die Leitlinie für die gute Verfahrenspraxis bei der Milchgewinnung- und verarbeitung im Sömmerungsgebiet des SAV ist seit Februar 2015 in Kraft und bildet die Grundlage für die kantonalen Lebensmittelkontrollen der Sömmerungsbetriebe. Sie ist Bestandteil der Qualitätssicherung und garantiert die Erfüllung der lebensmittelrechtlichen Anforderungen.
➔ Ziele der Branchenleitlinie, Anwendung und Adressen der Bezugsstellen in den Alpkantonen
Zweite Auflage
Die zweite Version der Branchenleitlinie wurde vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen genehmigt und muss für die Alpsaison 2023 umgesetzt werden (kantonale Regelungen vorbehalten).