Agrarpolitik
Mit der Agrarpolitik soll der Bund geeignete Rahmenbedingungen schaffen, damit die Schweizer Bauernbetriebe ihre Aufgaben für die Gesellschaft, wie sie in der Verfassung (Art. 104 und 104a) und dem Landwirtschaftsgesetz festgehalten sind, auch erfüllen können. Die Landwirtschaft soll nachhaltig und auf den Markt ausgerichtet produzieren. Daneben muss die Landwirtschaft aber auch einen wesentlichen Beitrag leisten zur:
- sicheren Versorgung der Bevölkerung;
- Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen;
- Pflege der Kulturlandschaft;
- dezentralen Besiedelung des Landes;
- Gewährleistung des Tierwohls.
Da die Landwirtschaft mehrere, unterschiedliche Ziele erfüllen muss, wird auch von der multifunktionalen Landwirtschaft gesprochen.
Der Sömmerung kommt dabei eine zentrale Bedeutung für das Berggebiet zu.
Die Agrarpolitik ist ständigen Aktualisierungs- und Anpassungsprozessen unterworfen.
Parlamentarische Initiative
Der Bundesrat hat das erste Verordnungspaket für sauberes Trinkwasser und eine nachhaltigere Landwirtschaft verabschiedet. Damit wird ein erster Teil der parlamentarischen Initiative 19.475 «Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren» umgesetzt. Dank der neuen Bestimmungen wird die Umwelt besser vor den Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln und Nährstoffüberschüssen geschützt. Das Inkrafttreten ist ab Januar 2023 vorgesehen. Das Verordnungspaket enthält keine direkten Massnahmen für die Sömmerung.
➔ Übersicht über die wichtigsten Änderungen
Bericht zur zukünftigen Ausrichtung der Agrarpolitik
Das Parlament hat in der Wintersession 2020 bzw. der Frühlingssession 2021 beschlossen, die Beratung zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) zu sistieren, bis der Bundesrat in Beantwortung der Postulate 20.3931 und 21.3015 einen Bericht zur zukünftigen Ausrichtung der Agrarpolitik vorgelegt hat. Der im Juli 2022 vorgelegte Bericht zeigt auf, wie die Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft künftig einen grösseren Beitrag an die Ernährungssicherheit leisten kann. Miteinbezogen in die Überlegungen wird das gesamte Ernährungssystem von der Produktion bis zum Konsum. Umgesetzt werden soll die Strategie in drei Etappen. Das Parlament wird die Beratung der AP22+ frühestens im Frühling 2023 wiederaufnehmen.
AP22+
An der Frühlingsession 2021 hat das Parlament beschlossen, die Beratung über die AP22+ zu sistieren. Der Bundesrat wurde gleichzeitig beauftragt, bis spätestens 2022 einen Bericht zur Beantwortung des Postulats 20.3931 „Zukünftige Ausrichtung der Agrarpolitik“ vorzulegen. Damit wird das Parlament die Beratung der AP22+ frühestens im Frühling 2023 wiederaufnehmen.
Verordnungspaket 2021
Im November 2021 hat der Bundesrat das landwirtschaftliche Verordnungspaket 2021 verabschiedet.
Relevante Änderungen für die Alp- und Sömmerungsbetriebe (Umsetzung ab 1.1.2024):
Direktzahlungsverordnung
- Tiere der Schaf- und Ziegengattung werden anhand Daten der Tierverkehrsdatenbank (TVD) berechnet und geliefert. Die Selbstdeklaration fällt weg.
- Der Normalbesatz für Schafalpen wird überprüft und gegebenenfalls neu festgelegt (Anpassung nach oben), da mit dem Bezug der Tierdaten aus der TVD eine Änderung der Tierkategorien in der landwirtschaftlichen Begriffsverordnung erfolgt.
Landwirtschaftliche Begriffsverordnung
Es werden neue GVE-Faktoren eingeführt:
- Jungschafe/Jungziegen (180-365 Tage alt) 0.06 GVE;
- Lämmer/Zicklein (bis 180 Tage) 0.03;
- «mittleres Alpschaf» als Berechnungsgrundlage für die Beiträge verschwindet
Verordnungspaket 2022
Das vorliegende Verordnungspaket soll voraussichtlich im November 2022 vom Bundesrat beschlossen werden. Die neuen Bestimmungen sollen mehrheitlich am 1. Januar 2023 in Kraft treten.
Relevante Änderungen für die Alp- und Sömmerungsbetriebe:
Direktzahlungsverordnung
Anpassung Sömmerungsbestimmungen: Neben einer Erhöhung der Sömmerungsbeiträge für Schafe, welche in geschützten Weidesystemen gehalten werden, wird auch eine Lösung für die Auszahlung der vollen Sömmerungs- und Biodiversitätsbeiträge bei einer vorzeitigen Abalpung infolge Grossraubtierpräsenz vorgeschlagen.
Strukturverbesserungsverordnung
Im Zuge der Umsetzung des Postulats 20.4548 «Massnahmen zur Stärkung der Alp- und Berglandwirtschaft» sollen planerische und bauliche Massnahmen zur Risikoreduktion auf Wander- und Mountainbikewegen in Gebieten mit Grossraubtierpräsenz als begleitende Massnahmen bei Projekten nach Artikel 13 SVV eingeführt werden.
Tierzuchtverordnung
In Umsetzung der «Strategie Tierzucht 2030», der Motion 21.3229 «Erhaltung einheimischer Nutztierrassen» und des Postulats 20.4548 «Massnahmen zur Stärkung der Alp- und Berglandwirtschaft» soll eine Erhaltungsprämie für Schweizer Rassen mit dem Gefährdungsstatus „kritisch“ und „gefährdet“ eingeführt werden.
Revision des Jagdgesetzes und der Jagdverordnung
Das Jagdgesetz bezweckt zum einen die Erhaltung der Artenvielfalt und der Lebensräume der einheimischen wildlebenden Säugetiere und Vögel sowie den Schutz bedrohter Arten. Zum anderen soll das Gesetz eine angemessene Nutzung der Wildbestände durch die Jagd sicherstellen sowie die Schäden an Wald und landwirtschaftlichen Kulturen durch Wildtiere auf ein tragbares Mass begrenzen.
Am 27. September 2020 hat das Volk die Vorlage für ein neues Jagdgesetz abgelehnt, welche insbesondere eine einfachere Regulierung des Wolfes erlaubt hätte.
Da die wachsende Wolfspopulation die Alp- und Berglandwirtschaft zunehmend vor neue Herausforderungen stellt, hat das Parlament mit verschiedenen Massnahmen und Vorstössen reagiert:
- Per 15. Juli 2021 wurde die revidierte Jagdverordnung in Kraft gesetzt. Es ist den Kantonen nun erlaubt, rascher in Wolfsbestände einzugreifen. Um Konflikte möglichst zu vermeiden, wurde zudem der Herdenschutz gestärkt.
➔ Medienmitteilung des Bundesrats zur revidierten Jagdverordnung
- Im Januar 2022 stimmte die Umweltkommission des Nationalrates der parlamentarischen Initiative der Schwesterkommission zu für die Ausarbeitung einer neuen Vorlage zur Änderung des Jagdgesetzes.
- Im Juni 2022 verabschiedete die Umweltkommission des Ständerates einen Entwurf für die Teilrevision des Jagdgesetzes. Sie fokussiert auf die proaktive Regulierung von Wolfsbeständen, um Schäden oder eine Gefährdung von Menschen zu verhindern. Sie schafft in einem neuen Artikel 7a die rechtlichen Voraussetzungen für proaktive Eingriffe. Wölfe sollen gemäss dieser Vorlage nicht mehr aufgrund von nachgewiesenen Rissen, sondern zur Verhütung zukünftiger Schäden oder Gefährdungen reguliert werden. Am 29.9.2022 hat der Ständerat und am 2.11.2022 die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats der Vorlage zugestimmt.
- Der Bund stellt für die Alpsaison 2022 zusätzliche 5.7 Millionen Franken für Herdenschutzmassnahmen zur Verfügung. Nutztierhalter:innen und Alpbewirtschaftende erhalten die Möglichkeit, bei den Kantonen Gesuche zur Finanzierung von Sofortmassnahmen einzureichen. Der Bund vergütet den Kantonen anschliessend 80% der Kosten.
➔ Medienmitteilung des Bundesrats „Der Bund stärkt den Herdenschutz in der Alpsaison 2022“
Mehr Forschung für die Bergland- und Alpwirtschaft
Mitte 2021 hat Agroscope eine neue Versuchsstation Berg- und Alpwirtschaft eingeweiht. Die Versuchsstation soll einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass die Alp- und Berglandwirtschaft innovativ und zukunftsgerichtet ihre wichtigen Aufgaben für das Berggebiet erfüllen und auch unter sich verändernden Bedingungen erfolgreich bestehen kann. Die bewirtschafteten Flächen und die Zahlen der Tiere auf Alpen sollen nicht weiter abnehmen.
Im Juni 2022 hat das Parlament eine parlamentarische Motion gutgeheissen, die mehr Forschungsgelder zugunsten der Bergland- und Alpwirtschaft verlangt. Ein Teil der Gelder soll auch der neuen Versuchsstation Berg- und Alpwirtschaft zugutekommen.
➔ SDA-Meldung Bern „Parlament will mehr Forschung zur Alpwirtschaft“
Volksinitiative «Keine Massentierhaltung in der Schweiz (Massentierhaltungsinitiative)»
Die Initiative hatte zum Ziel, die «Massentierhaltung» zu verbieten und die Würde der Tiere in der landwirtschaftlichen Tierhaltung in die Verfassung aufzunehmen. Die Vorlage wurde am 25. September mit 62.9 Prozent abgelehnt.