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Sömmerung in der Agrarpolitik

Mit der Agrarpolitik schafft der Bund geeignete Rahmenbedingungen, damit die Landwirtschaft ihre multifunktionalen Aufgaben erfüllt. Im Berggebiet ist dafür die Sömmerung von zentraler Bedeutung. Eine Übersicht über die wichtigsten agrarpolitischen Änderungen, die für die Sömmerung relevant sind, wird hier bereitgestellt.

Inhaltsverzeichnis

This entry is part 3 of 5 in the series Aktuelles aus der Alpwirtschaft

Grundlagen

Mit der Agrarpolitik schafft der Bund geeignete Rahmenbedingungen, damit die Schweizer Bauernbetriebe ihre Aufgaben für die Gesellschaft, wie sie in der Verfassung (Art. 104 und Art. 104a) und dem Landwirtschaftsgesetz festgehalten sind, auch erfüllen können.

Die Landwirtschaft soll nachhaltig und auf den Markt ausgerichtet produzieren. Daneben muss die Landwirtschaft aber auch einen wesentlichen Beitrag leisten zur:

  • sicheren Versorgung der Bevölkerung;
  • Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen;
  • Pflege der Kulturlandschaft;
  • dezentralen Besiedelung des Landes;
  • Gewährleistung des Tierwohls.

Da die Landwirtschaft mehrere, unterschiedliche Ziele erfüllen muss, wird auch von der multifunktionalen Landwirtschaft gesprochen. Der Sömmerung kommt dabei eine zentrale Bedeutung für das Berggebiet zu.

Aktuelles aus der Agrarpolitik

Parlamentarische Initiative 19.475

Der Bundesrat hat das erste Verordnungspaket für sauberes Trinkwasser und eine nachhaltigere Landwirtschaft verabschiedet. Damit wird ein erster Teil der parlamentarischen Initiative 19.475 “Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren” umgesetzt. Dank der neuen Bestimmungen wird die Umwelt besser vor den Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln und Nährstoffüberschüssen geschützt. Ein erster Teil an Massnahmen ist Januar 2023 in Kraft getreten. Das Verordnungspaket enthält keine direkten Massnahmen für die Sömmerung.

➔ Übersicht über die wichtigsten Änderungen

Bericht zur zukünftigen Ausrichtung der Agrarpolitik

Das Parlament hat in der Wintersession 2020 bzw. der Frühlingssession 2021 beschlossen, die Beratung zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) zu sistieren. Gleichzeitig wurde der Bundesrat beauftragt, in Beantwortung der Postulate 20.3931 und 21.3015 bis spätestens 2022 einen Bericht zur zukünftigen Ausrichtung der Agrarpolitik vorzulegen. Der im Juli 2022 vorgelegte Bericht zeigt auf, wie die Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft künftig einen grösseren Beitrag an die Ernährungssicherheit leisten kann. Miteinbezogen in die Überlegungen wird das gesamte Ernährungssystem von der Produktion bis zum Konsum. Umgesetzt werden soll die Strategie in drei Etappen.

AP22+

An der Frühlingsession 2021 hat das Parlament beschlossen, die Beratung über die AP22+ zu sistieren. In der Frühlingssession 2023 wurden die Beratungen wieder aufgenommen. Im Juni 2023 wurde die Revision des Landwirtschaftsgesetzes, das die Ausrichtung der Agrarpolitik AP22+ regelt, von den Räten verabschiedet. Wie im Bericht des Bundesrates vorgeschlagen, staffelt das Parlament die Umsetzung der Agrarpolitik in drei Etappen:

  1. Massnahmen zur Reduktion der Risiken durch Pestizide (parlamentarischen Initiative 19.475). Die Umsetzung läuft seit dem 1. Januar 2023.
  2. Revision des Landwirtschaftsgesetzes mit folgenden wichtigsten Änderungen: Beiträge des Bundes an Ernteversicherungen und einen besseren Sozialversicherungsschutz für regelmässig auf Bauernbetrieben mitarbeitende Personen sowie Massnahmen im Bereich der Förderung von Forschung und Innovation. Die Änderungen werden voraussichtlich am 1. Januar 2025 in Kraft treten.
  3. Weiterreichende Reform der Agrarpolitik mit Umsetzung ab 2030.

Verordnungspaket 2023

Das vorliegende Verordnungspaket wurde im November 2023 vom Bundesrat beschlossen. Die neuen Bestimmungen treten mehrheitlich am 1. Januar 2024 in Kraft. Die wichtigsten Änderungen in der Direktzahlungsverordnung für die Alp- und Sömmerungsbetriebe sind:

  • Zusatzbeitrag von CHF 250.-/Normalstoss zur Abgeltung des einzelbetrieblichen Aufwands im Herdenschutz. Dieser Zusatzbeitrag soll für Tiere der Schaf- und Ziegengattung sowie Rindvieh bis 1-jährig ausgerichtet werden, wenn die betreffende Alp zumutbar schützbar ist, ein einzelbetriebliches Herdenschutzkonzept vom Kanton bewilligt und von den Bewirtschafterinnen und Bewirtschaftern umgesetzt ist.
  • Das Mulchen zur Weidepflege wird im gesamten Sömmerungsgebiet ermöglicht. Das Mulchen zum Entbuschen ist zusätzlich mit einer vorgängigen Bewilligung des Kantons erlaubt. Die Bewilligung enthält Auflagen, damit ökologische Schäden verhindert werden.
  • Damit die stark zunehmende Beteiligung bei den neuen Produktionssystembeiträgen im Jahr 2024 und danach finanziert werden kann, müssen Mittel innerhalb des Direktzahlungskredits umgelagert werden. Vorgesehen ist eine Reduktion des Basisbeitrags, der Biodiversitätsbeiträge für die Qualitätsstufe I, der BTS-Beiträge und der Beiträge für die längere Nutzungsdauer von Kühen. Im Gegenzug dazu sollen aber die Produktionserschwernisbeiträge erhöht werden.

Verordnungspaket 2022

Das Verordnungspaket 2022 wurde Ende 2022 vom Bundesrat beschlossen. Wegen der zunehmenden Präsenz von Wölfen auf Alpen, wurden in der Direktzahlungsverordnung die Bestimmungen zur Sömmerung rückwirkend auf den 1. Januar 2022 angepasst. Die anderen Bestimmungen traten mehrheitlich auf den 1. Januar 2023 in Kraft.

Relevante Änderungen für die Alp- und Sömmerungsbetriebe:

Direktzahlungsverordnung

Anpassung Sömmerungsbestimmungen: Neben einer Erhöhung der Sömmerungsbeiträge für Schafe, welche in geschützten Weidesystemen gehalten werden, wird auch eine Lösung für die Auszahlung der vollen Sömmerungs- und Biodiversitätsbeiträge bei einer vorzeitigen Abalpung infolge Grossraubtierpräsenz vorgeschlagen.

Strukturverbesserungsverordnung

Im Zuge der Umsetzung des Postulats 20.4548 “Massnahmen zur Stärkung der Alp- und Berglandwirtschaft” sollen planerische und bauliche Massnahmen zur Risikoreduktion auf Wander- und Mountainbikewegen in Gebieten mit Grossraubtierpräsenz als begleitende Massnahmen bei Projekten nach Artikel 13 SVV eingeführt werden.

Tierzuchtverordnung

In Umsetzung der “Strategie Tierzucht 2030”, der Motion 21.3229 “Erhaltung einheimischer Nutztierrassen” und des Postulats 20.4548 “Massnahmen zur Stärkung der Alp- und Berglandwirtschaft” soll eine Erhaltungsprämie für Schweizer Rassen mit dem Gefährdungsstatus “kritisch” und “gefährdet” eingeführt werden.

Verordnungspaket 2021

Im November 2021 hat der Bundesrat das landwirtschaftliche Verordnungspaket 2021 verabschiedet.

Relevante Änderungen für die Alp- und Sömmerungsbetriebe (Umsetzung ab 1.1.2024):

Direktzahlungsverordnung

  • Tiere der Schaf- und Ziegengattung werden anhand Daten der Tierverkehrsdatenbank (TVD) berechnet und geliefert. Die Selbstdeklaration fällt weg.
  • Der Normalbesatz für Schafalpen wird überprüft und gegebenenfalls neu festgelegt (Anpassung nach oben), da mit dem Bezug der Tierdaten aus der TVD eine Änderung der Tierkategorien in der landwirtschaftlichen Begriffsverordnung erfolgt.

Landwirtschaftliche Begriffsverordnung

Es werden neue GVE-Faktoren eingeführt:

  • Jungschafe/Jungziegen (180-365 Tage alt) 0.06 GVE;
  • Lämmer/Zicklein (bis 180 Tage) 0.03;
  • “mittleres Alpschaf” als Berechnungsgrundlage für die Beiträge verschwindet

Weitere sömmerungsrelevante Gesetzesanpassungen

Jagdgesetz und Jagdverordnung

Das Jagdgesetz bezweckt zum einen die Erhaltung der Artenvielfalt und der Lebensräume der einheimischen wildlebenden Säugetiere und Vögel sowie den Schutz bedrohter Arten. Zum anderen soll das Gesetz eine angemessene Nutzung der Wildbestände durch die Jagd sicherstellen sowie die Schäden an Wald und landwirtschaftlichen Kulturen durch Wildtiere auf ein tragbares Mass begrenzen.

Am 27. September 2020 hat das Volk die Vorlage für ein neues Jagdgesetz abgelehnt, welche insbesondere eine einfachere Regulierung des Wolfes erlaubt hätte.

Da die wachsende Wolfspopulation die Alp- und Berglandwirtschaft zunehmend vor neue Herausforderungen stellt, hat das Parlament mit verschiedenen Massnahmen und Vorstössen reagiert:

  • Teilrevision der Jagdverordnung
    • Per 1. Dezember 2023 hat der Bundesrat eine teilrevidierte Jagdverordnung (JSV) in Kraft gesetzt, die eine proaktive Regulierung von Wolfsrudeln bis Ende Januar 2024 erlaubt. Eine definitive Inkraftsetzung aller Bestimmungen der JSV sieht der Bundesrat für den 1. Februar 2025 vor.
      Jagdverordnung
  • Anpassung des Jagdgesetzes
    • Im Januar 2022 stimmte die Umweltkommission des Nationalrates der parlamentarischen Initiative der Schwesterkommission zu, eine neue Vorlage zur Änderung des Jagdgesetzes auszuarbeiten
    • Ende 2022 haben die Räte der Vorlage zur Teilrevision des Jagdgesetzes zugestimmt. Das revidierte Jagdgesetz sieht eine proaktive Regulierung der Wolfsbestände vor, um Schäden oder eine Gefährdung von Menschen zu verhindern.
      Schlussabstimmungstext

Mehr Forschung für die Bergland- und Alpwirtschaft

Mitte 2021 hat Agroscope eine neue Versuchsstation Berg- und Alpwirtschaft eingeweiht. Die Versuchsstation soll einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass die Alp- und Berglandwirtschaft innovativ und zukunftsgerichtet ihre wichtigen Aufgaben für das Berggebiet erfüllen und auch unter sich verändernden Bedingungen erfolgreich bestehen kann. Die bewirtschafteten Flächen und die Zahlen der Tiere auf Alpen sollen nicht weiter abnehmen.

Im Juni 2022 hat das Parlament eine parlamentarische Motion gutgeheissen, die mehr Forschungsgelder zugunsten der Bergland- und Alpwirtschaft verlangt. Ein Teil der Gelder soll auch der neuen Versuchsstation Berg- und Alpwirtschaft zugutekommen.

Abstimmungen

Volksinitiative “Keine Massentierhaltung in der Schweiz (Massentierhaltungsinitiative)”

Die Initiative hatte zum Ziel, die “Massentierhaltung” zu verbieten und die Würde der Tiere in der landwirtschaftlichen Tierhaltung in die Verfassung aufzunehmen. Die Vorlage wurde am 25. September 2022 mit 62.9 Prozent abgelehnt.

Impressum

Titelbild: PxHere

Ein Projekt von:

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Kontakt:

Esther Haesen, AGRIDEA

Selina Droz, SAV

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